In der ADAC-Motorwelt 02/2011 fr?gt ein Leser, ob die Polizei Recht hatte, ihm eine Verwarnung (75 EUR + 1 Punkt) zu verpassen.
Er fuhr auf der linken Spur einer Autobahnbaustelle, die gekennzeichnet war mit dem Verkehrszeichen Nr. 264 "Verbot f?r Fahrzeuge ?ber angegebene Breite" von in diesem Falle 2,0 m.
Sein Fahrzeug: ein Mercedes Viano mit einer in der Zulassung eingetragenen Breite von 1,90 m.
Die wirkliche, hier geltende Breite ist jedoch die inkl. der Seitenspiegel!!. Und die lag bei ihm wohl h?her.
Was gilt f?r den CLS?
Fahrzeugbreite = 1873 mm + Seitenspiegel = 2.059 mm.
Das hei?t f?r den CLS-Fahrer: Verbot auf der 2,0 m Spur!
Wer meint, der C218 sei da besser dran: der ist noch 16 mm breiter.
Was tun? Au?enspiegel einklappen vor der Einfahrt in die enge Spur. Wohl dem, der dieses Feature mitgekauft hat.
Aber wir sind nicht allein: fast alle Dickschiffe ? la Touareg, X5, M-Klasse, C-Klasse, selbst der Golf, B-Klasse und A4 sind zu breit.
Und wer darf dort fahren? Gefunden habe ich: BMW 3er, Passat Variant und -jetzt kommt's: PORSCHE CAYENNE.