https://efahrer.chip.de/news/hammer-ur…benutzen_102753
"Der Mann war im März vergangenen Jahres abends von einer Bundesstraße abgekommen, in eine Böschung und anschließend gegen mehrere Bäume gefahren. Nach Auffassung des Gerichte geschah dies, weil er "den fest neben dem Lenkrad über der Mittelkonsole des Fahrzeugs installierten Berührungsbildschirm (Touchscreen) benutzt (hat), um so die Intervalle des bereits wegen starken Regens eingeschalteten Scheibenwischers einzustellen. Aufgrund nicht angepasster Blickzuwendung auf den Bildschirm und der damit verbundenen Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen kam der Betroffene bei regennasser Fahrbahn und starkem Regen jedoch von der Fahrbahn nach rechts ab".
Der Fahrer versuchte also keineswegs einen zum Regenschauer passenden Song einzustellen, sondern eine sicherheitstechnisch notwendige Bedienhandlung vorzunehmen. Das Amtsgericht Karlsruhe verurteilte den Fahrer jedoch wegen "vorschriftwidrigen Benutzens eines elektronischen Gerätes nach § 23 Abs.1a StVO" zu einer Geldbuße von 200 Euro und einem Monat Fahrverbot."