Es ist maximal 25/40 möglich. Eine Stufe in der Haftpflicht noch. Dann kann es in dem Bereich nicht teurer werden
Beiträge von ThomasHB
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Pers?nlich lehne ich es nat?rlich ab, DVD w?hrend der Fahrt zu schauen. Auch folgende T?tigkeiten sollten w?hrend der Fahrt verboten werden:
Rauchen
Essen
Trinken
Nase bohren
Kind stillen
Kochen
mit einem Handstaubsauger den Wagen auszusaugen
Steuererkl?rung ausf?llen
absichtlich zu schielen
onanieren
Puzzeln
Augen l?nger als 30 Sekunden zu schlie?enhabe ich noch etwas vergessen?
Mir ging es nur um die Aussage, dass die Betriebserlaubnis und somit der Versicherungsschutz erlischt, falsch ist. Strafrechtlich ist das bei einen Unfall nat?rlich eine ganz andere Geschichte
VG
Thomas -
Erlischt die Betriebserlaubnis f?hrt das nicht zum Wegfall des Versicherungsschutzes. Fahren ohne Betriebserlaubnis ist eine Ordnungswidrigkeit. Sollte deswegen der Versicherungsschutz entfallen, w?rde das somit auch z. B. f?r die Missachtung der Vorfahrt und der daraus resultierende Unfall nicht versichert sein.
Durch das Freischalten der DVD Funktion erlischt auch nicht die Betriebserlaubnis. Es ist klar definiert, wann eine Betriebserlaubnis erl?scht. Ob es eine Ordnungswidrigkeit ist, w?hrend der Fahrt eine DVD laufen zu lassen, kann ich nicht beurteilen. Ein bewegtes Bild hat das Comand auch im Navibetrieb. Versicherungstechnisch k?nnte es allerh?chstens im Vollkaskobereich geben, da hier grobe Fahrl?ssigkeit unterstellt werden k?nnte. Wobei die neusten Tarife ein Ausschluss bzw. Quotelung bez?glich grobe Fahrl?ssigkeit nur im Bereich Diebstahl oder bei Alkohohl- oder Drogenfahrten vorsieht.
VG
Thomas -
@ Cls 55 AMG - die Brenner sind verkauft. Bist etwas zu sp?t gewesen.
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Verkaufe eine originalverpackte, unge?ffnete Packung mit zwei Xenons. Diese waren als Ersatz f?r meinen inzwischen verkauften 219 Vormopf gedacht.
Forumspreis 35 ?
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Verkaufe eine Ladeschale f?r das Iphone 4. Die Cradle war in meinen 219 Vormopf montiert. Da ich es nicht geschafft hatte, mein Iphone 5 mit dem Comand/ Cradle zu koppeln, Ich hatte mir von Vodafone eine Ultra-Simkarte besorgt. Die Ultrakarte war in meinen alten Iphone 4 eingesetzt. Bei einer Ultrakarte klingeln gleichzeitig beide Handys mit der selben Nummer. Somit konnte das Handy im Auto verbleiben.
- Akku-Ladefunktion f?r das Mobiltelefon
- optimale Empfangsqualit?t (durch Nutzung der Fahrzeugau?enantenne) - Zugriff auf den internen Telefonspeicher
- einfache und komfortable Steuerung ?ber das MultifunktionslenkradArt.-Nr.: A 2128201251
Voraussetzung: Vorr?stung Mobiltelefon mit Schnittstelle (Code 386) oder Mercedes-Benz Mobiltelefon (Code 388)
Forumspreis 55 ?
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Bei 27.000 wurden beide Federbeine hinten getauscht.
Bei ca. 90.000 km kam eine Fehlermeldung der Airmatic im Display. Dann stand der Wagen insgesamt vier Wochen bei MB. Es wurde in dieser Zeit so fast alles getauscht, bis der Fehler endlich gefunden wurde. Anfangs hatte ich mich nach jedem Reparaturversuch noch f?r die Ursache interessiert Am Ende war es mir auch egal, was kaputt war, da die Garantie alles ?bernommen hat. -
Die Original Xenons haben bei mir knapp 6 Jahre und 75.000 km gehalten. Dann wurden die Alpha Lights 07.2013 verbaut. Gestern nun ohne Vorwarnung nach 15 Monaten und 20.000 km der erste Brenner defekt.
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Bei meinem CLS wurden bereits bei 27.000 km die beiden hinteren Federbeine getauscht... Ohne Schlagloch
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Laut telefonischer Auskunft meine Kfz-Versicherung (die mit den drei Buchstaben und dem grinsenen Dieter als Werbefigur) f?llt der Scheinwerfer, bzw. das Scheinwerfer"glas" nicht unter die Teilkasko. Dort sind Glasbruchsch?den versichert und kein Kunststoffbruch. Schnell in den Versicherungsbedingungen gebl?ttert und folgenden Text gefunden "A.2.2.5 Glasbruch. Versichert sind Bruchsch?den an der Verglasung des Fahrzeugs. Folgesch?den sind nicht versichert."
Hat schon jemand seinen Scheinwerfer wegen Glasbruch ?ber die Teilkasko ersetzt bekommen? -
Habe gestern eine Xenon Lampe getauscht. Auch ich bin fast wahnsinnig wegen dem Kabel geworden. Schau dir das Vorschaltger?t bzw. die Steckverbindung genau an und dann viel Gl?ck. Ist mir ein R?tsel, warum die Kabelverbindung nicht oben auf dem Vorschaltger?tger?t ist. Dann k?nnte man sich das Gefummel sparen.
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CLS mit Kindersitz habe ich noch nicht gesehen. In diesem Fall w?rde ich eine Ausnahme machen
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Und niemals neben einen Wagen parken, in dem auf den R?cksitzen ein Kindersitz befestigt ist. Habt Ihr schon einmal gesehen, wie die radikalen M?tter die T?ren f?r ihre Kids aufmachen?
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An der Hinterachse hatte es ordentlich gepoltert. MB meinte, es w?ren die Federbeine. Hatten bei dem Austausch noch irgendwelche B?lge ausgetauscht. Vielleicht lag es auch daran. War mir auch egal, da Garantie.
Mit der Spannrolle ist das ganz einfach. ?ffne die Motorhaube und schaust, ob da ein Vogel sitzt. Wenn nicht, kommt das quietschen/ piepen von den Spannrollen.
Die Dachleisten, die von vorne nach hinten laufen, hatten sich gel?st und w?lbten sich nach au?en. Konnten nicht wieder angeklipst werden und wurden so komplett ausgetauscht. Also kein Rost.
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Vormopf 10/2007 350 CGI 75.000 km
bei 27.000 km die beiden hinteren Federbeine (Airmatic) getauscht
Eine Spannrolle ausgewechselt
beide Dachleisten bei 30.000 km ausgetauscht
bei 74.000 km Achsdifferential
Zwei Xenonbrenner defekt.
Bis auf die Xenons ging zum Gl?ck alles auf die Junge Sterne Garantie
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Ist bei mir genauso
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zur Info Auszug Urteil Landgericht Heidelberg aus 12.2011
"Da der Stein nachweislich durch den Lkw in Bewegung gesetzt wurde, sei der Schaden beim Betrieb des Lkw entstanden. F?r eine Haftung aus Betriebsgefahr reiche es aus, dass ein Schaden kausal auf dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs beruhe. Der Beklagte habe nicht beweisen k?nnen, dass der Schaden durch ein unabwendbares Ereignis verursacht worden sei. Ein solches w?re anzunehmen, wenn ein auf der Stra?e liegender Stein von den R?dern des Lkw aufgewirbelt worden w?re. Dass der Schaden auf diese Weise entstanden sei, konnten die Beklagten jedoch nicht beweisen. In diesem Fall greife der Haftungsausschluss nach ? 17 Abs. 2, 3 StVG demnach nicht.
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Ich w?nsche Dir viel Gl?ck mit der Durchsetzung der Schadensersatzanspr?che.
Gl?ck wirst Du haben m?ssen, da in einem solchen Fall meistens ?ber ein unabwendbares Ereignis gesprochen wird. Dann haftet der Vorausfahrende nicht. Ansonsten w?rde jeder Steinschlag, der durch ein vorausfahrendes Fahrzeug ausgel?st wird (kein Ladungsverlust), durch die gegnerische Haftpflichtversicherung gezahlt werden m?ssen und man spart sich die SB in der Teilkasko.
Wie will der Anwalt beweisen, das der Metallkeilhochschleuderer ausweichen konnte? Sehr fragw?rdig. Ich habe hunderte Schadensf?lle begleitet. Immer wieder haben Anw?lte, die ja mit solchen Sachen Geld verdienen, versucht, solche Anspr?che durchzusetzen...
Ich g?nne Dir wirklich, dass die gegnerische Versicherung zahlen muss, habe aber starke Zweifel...
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SysDoc Da steht"Reparaturen inkl. Comand 6.000 ?" und nicht Reparartur des Comand f?r 6.000?... Wer lesen kann ist im Vorteil
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Ein sch?ner SL ist doch auch nicht schlecht. Eben rief mich unsere MB-Niederlassung an und machte mir folgendes Angebot. Kann mir einen neuen SL aussuchen, es wird eine Tageszulassung gemacht und bekomme dann 28% Rabatt. F?r meinen CLS bekomme ich nach Schwacke + 5.000 ?.
@ Spinnenbein: Vielleicht doch eine Alternative zum BMW?