.... Reifengröße darf sich nicht ändern? Wer sagt denn sowas?? Die Abrollumfänge dürfen verändert werden. Innerhalb 8% insgesamt ist kein Abgasgutachten notwendig. Überschreitet man die 8% rauf oder runter, dann ist ein Abgasgutachten fällig. Anders sieht es mit den Reifendurchmessern im Verhältnis, vorne zu hinten aus. Da darf es maximal 3% Abweichung sein, weil sonst das ESP und das ABS Fehlfunktionen produzieren kann.
Was das "geht das mit 20" ohne Tieferlegung", ist es optisch Geschmacksache... die flacheren Reifen werden dazu verleiten knackiger in die Kurven einzubiegen und dann spürt man das unveränderte Fahrwerk. Nur Federn generieren OPTIK! Sie legen den Schwerpunkt etwas tiefer, aber machen das Fahrwerk nicht straffer.
Es kommt eben immer drauf an was man haben will, mit was man sich subjektiv zufrieden gibt und mit was nicht...
Die ganzen Veränderungen habe ich an meinem CLS durch. 20" ohne Tieferlegung, dann mit Federn und am Ende habe ich ein höhenverstellbares K&W auf 10 und 12x20 mit 285 und 325er Reifen gestellt. Jetzt passt das... aber eben meine subjektive Sache...
Gruß Blacky