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  3. CLS / C219

Unfall / Schuldfrage....

  • leo0127
  • June 20, 2012 at 12:10 PM
  • leo0127
    Schüler
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    • June 20, 2012 at 12:10 PM
    • #1

    Hallo,

    ich habe mal wieder was ganz Tolles...
    Heute Morgen hatte ich einen kleinen Verkehrsunfall in einem Kreisel.
    Ich versuche mal das ganze etwas genauer zu Schildern.
    Das einfahren in den Kreisel (3 Spurig) ist ?ber Ampeln geregelt, mitten durch den Kreisel f?hrt die Stra?enbahn.
    Nun zum Unfallhergang.

    Ich fuhr in den Kreisel rein, in dem es sich etwas gestaut hat aufgrund des Berufsverkehrs. Dort fuhr ich hinter einem Transporter her.
    Dieser Transporter stand vor mir auf den Bahngleisen (aufgrund des Verkehrs) und wollte nach rechts auf der rechten Spur vom Kreisel abfahren. So wie ich auch.
    Nun wurde es auch rechts frei und er fuhr auch z?gig los. Das tat ich auch doch als der Fahrer des Transporters ?ber den Schienen dr?ber war, blieb er abrupt (ohne Grund, denn es war ja alles frei) stehen so dass ich ihm nur noch aufgrund des glatten untergrundes auf den Gleisen nur noch drauf rutschen konnte.
    In diesem Moment, f?hrt er aber auch sofort wieder los und blieb auch nicht weiter stehen.
    Ich also schnell hinterher um Ihn zum halten zu bringen.
    das habe ich auch geschafft und auch die Polizei gerufen.
    Nun r?ckt die Polizei an und sagt mir, wer hinten drauf f?hrt ist schuld... fertig...
    Auf die Frage, warum er stehen geblieben ist, antwortete er mit der Aussage, dass Autos in den Kreisel eingefahren sind obwohl dass ja durch Ampeln gereglt ist und ich auch gesehen habe, dass keine Autos kamen. Er hat ja auch keine weiteren Autos durchgelassen.
    Auf die Frage warum er einfach weiter gefahren ist, kam die Antwort "er habe es nicht gemerkt"!!??

    Nicht gemerkt? Schaden bei mir: Frontsch?rze, Scheinwerfer links, Kotfl?gel links, Schlosstr?ger, K?hlergrill bis zur Abstansregelanlage drin... Was da drunter noch defekt ist, soll mien Gutachter sich ansehen.

    Also sowas merkt man doch...
    Dadurch, dass er einfach davon gefahren ist, konnte ich nicht einmal aussteigen und Zeugen dazu holen, die an der Ampel standen und das bestimmt mitbegkommen haben.

    Musste ja hinter ihm her. Im endeffekt, h?tte ich vielleicht stehen bleiben sollen, mir schnell das Kennzeichen merken, Zeugen holen und ihn anzeigen wegen Fahrerflucht.
    Nun ja, da denkt man nicht so schnell dran.

    Jetzt wollte mir die Polizei die Schuld zuschreiben. Habe aber nichts unterschrieben und nur gesagt, dass ich alles meinem Anwalt ?bergebe.

    Tja, hat sehr gut angefangen der Tag....

  • Spinnenbein
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    • June 20, 2012 at 12:26 PM
    • #2

    Leider bist du dran Schuld, du musst eben gen?gend Abstand lassen das du jederzeit Bremsen kannst. Auch wenn er ohne Grund gebremst hat, bist du hinten rein. Wenn es ein Transporter war, kann es gut sein das man es im Moment des anfahrens nicht merkt.

    Ist alles echt dumm gelaufen und ich denke du wirst auf den kosten sitzen bleiben. So eine Schande um deinen sch?nen CLS, der gefiel mir richtig gut als ich bei dir war.

    Mach mal Fotos was alles passiert ist. Wegen Frontsch?tze, du wolltest doch vorne auch auf MOPF wechseln, Baronrittl hat noch eine bei sich liegen da er auf AMG gewechselt hat.

    MFG
    Rene

    "Diskutiere niemals mit Idioten! Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort durch Erfahrung"

  • Flash
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    • June 20, 2012 at 1:02 PM
    • #3
    Quote

    Leider bist du dran Schuld, du musst eben gen?gend Abstand lassen das du
    jederzeit Bremsen kannst. Auch wenn er ohne Grund gebremst hat, bist du
    hinten rein.

    Das wird generell so im Volksmund gesagt.
    Vor ?ber 20 Jahre hatte ich einen ?hnlichen Fall, als der Vordermann los fuhr und dann abrupt bremste. Der Verkehr wurde damals durch einen Polizisten geregelt was am Schluss mein Gl?ck war.

    Seine Aussage war auch, wer hinten reinf?hrt ist Schuld. Jedoch konnte er bezeugen, dass es nichts zu bremsen gab. Somit hatte ich das Gl?ck, dass ich keine Kosten tragen musste an dem ganzen Schaden.

    Von daher w?rde ich ein Anwalt einschalten, auch wenn die Chancen nur klein sind.
    in deinem Fall m?sste dann ja ein anderer das Rotlicht missachtet haben. Aber wo keine Zeugen, da wird es schwer irgendwas anderes zu beweisen.

    Flash

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  • leo0127
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    • June 20, 2012 at 1:46 PM
    • #4

    Hallo,

    ich werde auf jeden Fall einen Anwalt einschalten. Habe ich sogar schon. Morgen ist auch gleich der Termin. Muss noch zur Polizei und mir das Aktenzeichen geben lassen.
    Mit dem Gutachter habe ich auch schon Kontakt aufgenommen.
    Der Kommt heute bei mir vorbei und nimmt den Schaden auf, der von au?en ersichtlich ist. Sobald ich einen neuen Scheinwerfer und eine neue Front habe, kommt er vorbei um zu begutachten wie es dahinter aussieht.

    Ich bin mir sicher, dass die Schuldfrage ganz anderes aussehen w?rde, wenn ich tats?chlich stehen geblieben w?re, Zeugen dazu geholt h?tte und den Typen wegen Fahrerflucht angezeigt h?tte.

    Naja, am Ende ist man immer schlauer...

    Gru?

    Leo

  • leo0127
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    • June 20, 2012 at 2:52 PM
    • #5

    Ach ja, vielleicht hat ja jemand sowas zur Hand.

    Ich ben?tige die Anleitungen zum zerlegen der gesamten Front.

    - Frontsch?rze
    - Scheinwerfer
    - K?hlergrill
    - Schlosstr?ger
    - Kotfl?gel
    - Abstandsregelanlage
    - und das ganze Kunststoffged?ns im vorderen Bereich

    Falls jemand sowas zur Hand hat oder an sowas ran kommt, w?re es super, wenn man es mir per Mail zukommen lassen k?nnte an [email protected]

    Viele Gr??e

    Leo

  • Spinnenbein
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    • June 20, 2012 at 3:12 PM
    • #6

    Also ich habe das f?r die Front und Scheinwerfer.

    Der Grill und Distronic ist so einfach da brauchst du keine Anleitung. Grill ist oben mit drei Schrauben fest, die ab und Grill ist ab, danach kommst du an den Distronic Sensor.

    Kotfl?gel habe ich nicht.

    "Diskutiere niemals mit Idioten! Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort durch Erfahrung"

  • bibo2304
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    • June 20, 2012 at 6:46 PM
    • #7

    Also Leo ich will dir da nicht zu viel Versprechen,
    aber es ist zu 99% so, wie es der Volksmund sagt. Wer auff?hrt hat Schuld, so wie es Ren? schon geschrieben hat.
    Und bei einem Transporter/LKW merkt man nicht ob einer aufgefahren ist wenn man gerade anf?hrt.
    Aber ich w?nsch DIr viel Erfolg/Gl?ck bei Deinem Vorhaben :)

    Gru? Matthias

    Wer sp?ter bremst, ist l?nger schnell :D

  • leo0127
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    • June 21, 2012 at 9:49 AM
    • #8

    Naja gut, es war jetzt nicht so ein riesiger Transporter.
    Um genau zu sein, war ein ganz normaler geschlossener VW T5.
    Laut dem Gutachter und dem Schadensbild, dass er sich gemacht hat, muss der Fahrer im T5 den Aufprall gemerkt haben.

    Das bekomme ich auch schriftlich.
    Wie gesagt, h?tte ich Ihn abhauen lassen, das Kennzeichen aufgeschrieben und Zeugen dazu geholt, statt Ihm hinterher zu fahren und damit alle M?glichkeiten auf Zeugen zu verlieren, w?rde die Sache ganz anders f?r mich aussehen.

    Danach ist man halt immer schlauer...

    Heute gehts zum Anwalt... Die Teile habe ich auch schon fast alle zusammen. Mir fehlt nur noch der Grilleinsatz und der Kleinkram. N?chste Woche kommt er zum Lackierer und wird zusammengebaut....

    Gru?

    Leo

  • ThomasHB
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    • June 21, 2012 at 10:20 AM
    • #9

    Wer auff?hrt hat immer schuld - Das Landgericht Oldenburg sieht das nicht so. Folgend ein Auszug aus einen entsprechenden Artikel:

    "Ein Autofahrer, der auf ein vorausfahrendes Fahrzeug auff?hrt, das aus f?r ihn nicht zu erkennenden Gr?nden pl?tzlich erheblich seine Geschwindigkeit reduziert, trifft in der Regel kein alleiniges Verschulden an dem Auffahrunfall. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 13. Juli 2011 hervor (Az.: 4 U 16/11).

    Der Beklagte war mit seinem Lkw auf dem rechten Fahrstreifen einer Autobahn gefahren, als ein vor ihm fahrender Transporter aus f?r ihn nicht erkennbaren Gr?nden pl?tzlich seine Geschwindigkeit von rund 80 auf etwa 40 Kilometer pro Stunde reduzierte. Da es dem Beklagten nicht gelang auszuweichen, kam es zu einem Auffahrunfall.

    Mitverschulden?

    Nach dem Motto ?Wer auff?hrt hat Schuld? machte der Kl?ger den Beklagten f?r den Unfall verantwortlich. Er verlangte daher den vollst?ndigen Ersatz des ihm entstandenen Schadens.

    Der Beklagte war hingegen der Ansicht, dass er nicht damit rechnen musste, dass der Kl?ger quasi aus heiterem Himmel seine Geschwindigkeit um die H?lfte reduzieren w?rde, ohne dass dieses die Verkehrssituation verlangte. Er machte ihn daher f?r den Unfall mitverantwortlich.

    Zu Recht, meinten die Richter des Oldenburger Oberlandesgerichts. Sie gaben der Schadenersatzklage des Vorausfahrenden nur zum Teil statt.

    Kein unabwendbares Ereignis

    Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme hatte der Kl?ger einen Defekt an seinem Fahrzeug bemerkt und war deswegen schlagartig langsamer gefahren. Dieser Defekt hatte sich aber weder auf die Lenkf?higkeit des Autos noch auf seine allgemeine Fahrf?higkeit ausgewirkt.

    Es w?re dem Kl?ger daher technisch problemlos m?glich gewesen, sein Fahrzeug auf den Standstreifen zu lenken und den nachfolgenden Verkehr durch Einschalten der Warnblinkanlage zu warnen.

    Das aber hatte er nicht gemacht. Er hat sich daher nicht wie ein sogenannter ?Idealfahrer? verhalten mit der Folge, dass der Unfall f?r ihn nicht unabwendbar war.

    Gut bedient

    Grunds?tzlich, so das Gericht, wiegt das Verschulden des Beklagten als Auffahrenden zwar deutlich schwerer als das des Kl?gers. Dem Kl?ger sei aber vorzuwerfen, nicht optimal gehandelt, das hei?t nicht alle ihm zumutbaren Sicherheitsma?nahmen hinreichend schnell eingeleitet zu haben.

    Unter Ber?cksichtigung der Gesamtumst?nde hielten die Richter eine Haftungsverteilung von einem Viertel zu drei Viertel zu Lasten des Beklagten f?r angemessen. Damit ist der Kl?ger noch gut bedient. Die Vorinstanz hatte ihm n?mlich nur eine Quote von 50 Prozent zugesprochen."

    Auch der BGH hat schon ein Urteil gef?llt, bei dem der Auffahrer nicht die alleinige Schuld tragen musste.

  • leo0127
    Schüler
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    • June 21, 2012 at 10:29 AM
    • #10

    Danke Thomas...

    Werde das heute mal meinem Anwalt zus?tzlich vorlegen... Denn auch bei mir ist der vorausfahrende ohne ersichtlichen Grund stehen geblieben.... W?rde es nicht regnen und w?re ich nicht auf dem glatten Bahn?bergang h?tte ich sogar bestimmt stehen bleiben k?nnen.

    Gru?

    Leo

  • CLS 55 AMG
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    • June 21, 2012 at 1:04 PM
    • #11

    Trotzdem f?rchte ich, dass bei Auffahrunf?llen au?erhalb einer Autobahn immer der Auffahrende die Schuld zugewiesen bekommt, es sei denn, dass dem Bremser eine Unfallabsicht (Autobumser) unterstellt werden kann.
    Ich hoffe, dass ich mich hier t?usche.

    Viel Erfolg!!!

    ________________
    Grüße aus Augsburg

  • ThomasHB
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    • June 21, 2012 at 3:38 PM
    • #12

    Falsch, auch innerorts darf nicht grundlos gebremst werden. Hier noch ein Urteil, welches sogar noch besser passt:

    "9.6.2006 ? Ein Autofahrer darf den Verkehrsfluss nicht dadurch behindern, dass er ohne Ank?ndigung und ohne eine f?r den nachfolgenden Verkehr erkennbare Ursache pl?tzlich abbremst.

    Mit diesem Urteil vom 2. M?rz 2006 (Az.: 3 U 220/05) hat das Oberlandesgericht Frankfurt/Main einem Autofahrer Recht gegeben, der auf das Fahrzeug seines Vordermanns aufgefahren war.


    Die Sache mit dem Anscheinbeweis
    F?hrt ein Autofahrer auf ein vorausfahrendes Fahrzeug auf, so spricht der Beweis des so genannten ersten Anscheins grunds?tzlich gegen ihn. Dieser Anscheinbeweis beruht auf dem Erfahrungssatz, dass das Auffahren im gleichgerichteten Verkehr regelm??ig auf einen ungen?genden Sicherheitsabstand, mangelnde Aufmerksamkeit oder ?berh?hte Geschwindigkeit zur?ckzuf?hren ist.

    Ein Verschulden des Vordermanns kommt allenfalls in Betracht, wenn dieser unmittelbar vor dem Auffahrunfall die Fahrspur gewechselt oder grundlos gebremst hat. Den Beweis daf?r tr?gt allerdings in der Regel der Auffahrende.

    Abruptes Bremsman?ver
    Im zu entscheidenden Fall war es im Bereich einer durch eine Lichtsignalanlage gesicherten Kreuzung zu einem Auffahrunfall gekommen.

    Nachdem der Kl?ger zun?chst bei Rot an der Haltelinie gewartet hatte, fuhr er bei gr?nem Signallicht an, um kurz darauf noch im Bereich der Kreuzung sein Fahrzeug abrupt abzubremsen. Daraufhin fuhr der hinter ihm fahrende Beklagte mit seinem Fahrzeug auf seinen Vordermann auf.

    Vor Gericht behauptete der Kl?ger, dass er nach dem Anfahren eine sich von links n?hernde Stra?enbahn bemerkt und deswegen gebremst habe.

    Kein erkennbarer Grund
    Der Beklagte hingegen trug vor, dass der Kl?ger sein Fahrzeug ohne erkennbaren Grund unmittelbar nach dem Anfahren an der Ampel zum Stillstand gebracht habe. Trotz sofortiger Vollbremsung sei wegen der bis dahin erreichten Geschwindigkeit von 20 bis 30 km/h ein Auffahren nicht zu vermeiden gewesen.

    Der Kl?ger habe den Unfall vermutlich provozieren wollen, um so Vorsch?den an seinem Fahrzeug auf Kosten der Versicherung des Kl?gers reparieren lassen zu k?nnen.

    Sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht wiesen die Klage als unbegr?ndet zur?ck.

    Selbst Schuld
    Der Kl?ger habe den Unfall selbst zu verantworten, weil er ohne ein erkennbares Motiv im Bereich der Kreuzung abgebremst habe. Eine Mithaftung des Auffahrenden schlie?e sich angesichts der alleinigen Verantwortung des Kl?gers aus.

    Gem?? ? 3, Absatz 2 der Stra?enverkehrsordnung d?rften Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern. Daraus leite sich ab, dass ein Fahrer den Verkehrsfluss auch nicht dadurch behindern d?rfe, dass er ohne Ank?ndigung und ohne eine f?r den nachfolgenden Verkehr erkennbare Ursache pl?tzlich abbremse. Andernfalls k?nne n?mlich ein Auffahrunfall f?r den Hintermann unvermeidlich sein.

    Keine Anwendung des Anscheinbeweises
    Unter solchen Umst?nden d?rfe auch der bei Auffahrunf?llen ?bliche Beweis des ersten Anscheins zu Lasten des Auffahrenden nicht angewendet werden. Voraussetzung f?r die Anwendung des Anscheinbeweises sei n?mlich eine verkehrstypische Standardsituation.

    An so einer Situation fehle es aber, wenn eine Ursache in Betracht komme, die dem Verantwortungsbereich des Vordermanns zuzurechnen sei.

    Viele Gr??e

    Thomas

  • Spinnenbein
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    • June 21, 2012 at 3:41 PM
    • #13

    Das hilft leo aber nicht weiter da er keine Zeugen hat und wenn es ganz Dumm auf Dumm kommt dann steht Aussage gegen Aussage und da hat der Fahrer der aufgefahren ist mal ganz schlechte Karten. :S

    "Diskutiere niemals mit Idioten! Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort durch Erfahrung"

  • ThomasHB
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    • June 21, 2012 at 3:58 PM
    • #14

    Rchtig, ohne Zeugen wird das schwierig.

    Trotzdem sollte ein solches Verhalten nicht einfach toleriert werden. Da es im Berufsverkehr passiert ist, gibt es sicher Zeugen. In unserer Tageszeitung sind regelm??ig Zeitungsanzeigen von Gesch?digten, die Zeugen suchen. Keine Ahnung, ob das etwas bringt. So eine Anzeige kostet aber auch nicht die Welt. Der Schaden am Auto und die Hochstufung der Versicherung wird aber deutlich teurer sein.

  • Greg
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    • June 21, 2012 at 4:19 PM
    • #15
    Quote from leo0127

    ich habe mal wieder was ganz Tolles...

    Es gab mal vor Jahren ein Grundsatzurteil (Oberlandesgericht?) in dem festgestellt wurde, da? man bei diesen geringen Geschwindigkeiten bene NICHT den Abstand halten kann und ein pl?tzliches grundloses Bremsen das Verschulden zu 100% auf den Vordermann zur?ckzuf?hren ist.

    Allerdings wirst Du das vermutlich niemals nachweisen k?nnen und so macht es keinen Sinn da etwas zu machen.

    Das einzige Mal da? ich die Schuld auf mich nahm war EXAKT so ein Fall und ist der einzige Unfall den ich in fast 30 Jahren "gebaut" habe. Dagegen vorzugehen bewirkt nur zwei Sachen:
    - ein Anwalt kriegt Geld
    - die Rechtschutzversicherungen w?rden teurer

    Sorry.

    Porsche als tägliches Fahrzeug? NIE WIEDER!

  • leo0127
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    • June 22, 2012 at 8:50 AM
    • #16

    Hallo nochmal.

    Ich war bei meiner Anw?ltin und laut Ihrer Aussage stehen die Chance ganz gut da etwas zu bekommen.
    Folgende Gr?nde hat Sie mir genannt:

    Wir Greg schon sagt, ist es im dichten Berufsverkehr nicht einfach den richtigen Abstand zu halten.
    Hinzu kommt, dass es stark regnete und ich direkt auf dem glatten Bahn?bergang stand was trotz einem Sicherheitsabstand es sehr erschwert auf dem glatten Untergrund rechtzeitig zum Stillstand zu kommen.

    Nun zum pl?zlichen abbremsen des Vordermanns....
    Meine Anw?ltin kenn die Stelle sehr gut, an der es passiert ist.
    Der Vordermann gibt an, es kam ein Auto von rechts.
    Dies kann nicht sein da die Fahrzeuge von rechts Rot haben, wenn wir Gr?n haben. Selbst wenn die Ampel ausgefallen w?re, so hat man im Kreisel vorfahrt.
    Nun kommt ja noch dazu, dass er ja weiter gefahren ist nachdem ich ihm drauf gerutsch bin.
    Doch wie kommt es, dass er weiter fahren kann, wenn doch angeblich Autos von rehts kommen und er gerade wegen den stehen geblieben ist und im endeffekt kein Fahrzeug von rechts durchgelassen hat.

    Nun zum dritten Punkt. Verlassen der Unfallstelle.
    Er ist abgehauen... Ganz klar. Der Gutachter hat bereits bestst?tigt, dass man es anhand des Schadensbildes an meinem Fahrzeug h?tte merken m?ssen, dass da einer hinten drauf gefahren ist. Der Vordermann fuhr einen VW T5.
    Durch das entfernen vom Unfallort und "versuchter Fahrerflucht" war es nicht m?glich Zeugen am Unfallort zu befragen. Er ist schlie?elich einfach weg gefahren und ich musste in dem Sinne handeln und hinter ihm her um ihn zum Anhalten zu bringen.

    So viel dazu....
    Das Gutachten sollte bis Montag fertig sein.
    Schaden betr?gt ca. 5000 - 6000 ?
    Frontsch?rze komplett neu, Kotfl?gel links neu, Scheinwerfer links neu, K?hlergrill mit Distronic Stern neu, Distroniceinheit und der Metallhalter dahinter neu, 2 PDC Sensoren neu, Kunststoffverkleidung vor dem K?hler auf der Fahrerseite neu, Schlosstr?ger richten, Haupe einstellen, neus Kennzeichen,.... Dazu eben die Lackierung + die vielen AWs und der Nutzungsausfall.

    Gru?

    Leo

  • Gummersbacher
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    • June 22, 2012 at 7:06 PM
    • #17

    Das mit dem Nutzungsausfall wird bestimmt nichts, wenn der Unfallgegner die Versicherung mit den drei gro?en Buchstaben hat, die sich im Fernsehen mit ihrem "Topschadenservice" beweihr?uchern:

    Unfall mit meinem CLS am Samstagmittag 12.10 Uhr. Frau f?hrt aus Seitenstra?e auf Hauptstra?e auf, nimmt mir die Vorfahrt, CLS Totalschaden, ich mit Krankenwagen ins Krankenhaus.

    CLS steht mittlerweile bei Mercedes Niederlassung auf dem Abstellgel?nde.

    Montagmorgen 08.15 Uhr bin ich bei Mercedes, in meinem Beisein wird Sachverst?ndiger angerufen, welcher bereits 1 Stunde sp?ter das Auto begutachtet.

    Gutachten liegt drei Tage sp?ter (Donnerstagfr?h) vor und wird am selben Tag zu besagter Versicherung gesendet, eingehend dort Freitagfr?h.

    Bis sich diese Versicherung r?hrt, dauert es 14 Tage, ich bekomme 14000 Euro ?berwiesen als Anzahlung drei weitere Tage sp?ter eingehend. Au?erdem die Freigabe, den Totalschaden nun ver?u?ern zu d?rfen.

    Nun kommt es: Nutzungsausfall wird verweigert, da ich - O.ton - : Die Begutachtung des verunfallten Fahrzeuges fahrl?ssig verz?gert habe.

    Mein Anwalt ruft dort an, und fragt ob das ihr ernst sei, Antwort: Nat?rlich! Mein Anwalt hat nun Klage gegen den Verein eingeleitet, die lassen sich auf nichts ein. Schmerzensgeld bis heute nichts, Restgeld vom Auto fehlt auch noch. Unfall mittlerweile vier Monate her.

  • leo0127
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    • June 23, 2012 at 11:26 AM
    • #18

    Das ist nat?rlich ?rgerlich. Hoffe es wird bei dir bald gekl?rt. Ja, mit der HUK hatte ich auch schon meine Probleme. Was auszahlungen angeht sind die wirklich sehr zur?ckhaltend... Leider ist der Vordermann dem ich drauf gefahren bin auch bei der HUK...
    Naja, wir werden sehen. Jedenfalls ist mein Gutachten da. 8400? Schaden + 4 Tage Nutzungsausfall.

  • leo0127
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    • June 25, 2012 at 9:18 AM
    • #19

    @ Spinnenbein

    Kannst Du mir die Anleitung f?r Front und Scheinwerfer zukommen lassen?
    Ich habe nun alle Teile bis auf die Frontsch?rze und Grill zusammen.
    M?chte zumindest beginnen alles andere zu verbauen bis ich eine Frontsch?rze habe.

    Viele Gr??e

    Leo

  • Spinnenbein
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    • June 25, 2012 at 11:07 AM
    • #20

    Klar mach ich wenn ich nachher zu Hause bin Leo

    "Diskutiere niemals mit Idioten! Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort durch Erfahrung"

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